Regelwerk
Regeln gehören zum guten Ton

§1 Allgemeines & Netiquette

§ 1.1 Seid nett zueinander. Wir dulden keine Beleidigungen in unseren Chats – genauso wenig wie rechtsradikale, rassistische oder in sonstiger Weise diskriminierende Äußerungen.

§ 1.2 Wir sind fair zueinander. Wenn mal etwas daneben geht, z.B. bei der Förderung, dann reden wir darüber und gleichen Schäden (z.B. FP-Verlust) aus. Niemals wird ungefragt in das LG eines Gildies eingezahlt.

§ 1.3 Wir sind hilfsbereit. Es gibt keine dummen Fragen, es gibt nur dumme Antworten. Wer fragt, dem wird geholfen. Moppeln ist eine Selbstverständlichkeit, der wir mindestens 4x in 7 Tagen nachkommen.

§ 1.4 Plätze zur Förderung sollten vorrangig in der Gilde angeboten werden, insbesondere dann, wenn die BP dieses LG gesucht sind. Externe Förderketten zu bedienen ist aber selbstverständlich erlaubt.

§ 1.5 Alle öffentlichen Unterhaltungen, Glückwünsche, Begrüßungen etc. finden in der Plauderecke statt. Für die meisten anderen Fälle gibt es spezielle Chatbereiche. Wenn was fehlt, fragt nach.

§ 1.6 Pflichtthemen stehen im Reiter „Gilde“, freiwillige Themen und Rundmails von Gildies (z.B. Gerüstabbau) befinden sich immer im Reiter „Soziales“, das Einrichten neuer Themen im Bereich „Gilde“ obliegt dem Gildenrat.

§ 1.7 Als Mindestzeitalter bevorzugen wir die Zukunft. Die Arche und das Obsi sollten ebenfalls bereits errichtet worden sein.

§ 1.8 Wir erwarten aktive Beteiligung am Spielgeschehen, der GG und bei der GEX sowie eine rege und freundliche Beteiligung in den Chats.

§ 1.9 Das Obsi (soweit noch nicht vorhanden) muss in den ersten Wochen gebaut werden und ist innerhalb von 3 Monaten auf die Stufe gemäß §2.3 auszubauen.

§ 1.10 Während der Probezeit von 4 Wochen können neue Gildies in aller Ruhe unsere Gilde kennen lernen.

§ 1.11 Während der Weihnachtszeit und über Neujahr setzen wir die Pflichten aus, um allen die Möglichkeit zu geben, Zeit mit der Familie zu verbringen. Ab der ersten GEX-Runde im neuen Jahr geht es dann wieder im vollen Umfang zu.

§2 Pflichten

§ 2.1 Ist absehbar, dass die Mindestforderungen (besonders bei Urlaub oder anderen Abwesenheiten) nicht erfüllt werden können, dann wird der Gildie gebeten, die Gilde vor Beginn der GEX temporär zu verlassen und vorübergehend in unsere Urlaubsgilde „WsdG-Relax“ zu wechseln. Eine Rückkehr ist natürlich garantiert.

§ 2.2 Jeder Gildie hat seine privaten Nachrichten regelmäßig zu prüfen, ob eine Nachricht vom Gildenrat darunter ist. Nachrichten vom Rat sind immer zu beantworten, zumindest ist zu bestätigen, dass sie gelesen wurden. Nachrichten des Rates tragen im Titel immer „!! RATSNACHRICHT !!“ um sich von anderen Nachrichten abzuheben. Wir bitten das Großschreiben nicht als schreien zu verstehen, sondern einzig um besser ins Auge zu fallen.

§ 2.3 Jeder Gildie hat die Pflicht, die folgenden LG bis auf das angegebene Level zu errichten. Der Aufbau bzw. Ausbau dieser LG hat oberste Priorität:

Arche auf Stufe 80 (Mindeststufe)

Hinweis: Da wir mit 93% fördern, sollte die Arche im eigenen Interesse auf Stufe 110+ gebracht werden.

Observatorium auf Stufe 80

§3 Förderung

§3.1 Gerüstabbau

§ 3.1.1 Der Gerüstabbau wird über eine Rundmail im Reiter „Soziales“ an alle durch den Gerüstinhaber eingeleitet – Wer keine Mail schreibt, kann auch nicht mit Förderung rechnen.

§ 3.1.2 Jeder Gildie kann nach seinem eigenen Ermessen bei einem Gerüstabbau helfen wir er mag. Die FP-Spende für den Gerüstabbau ist freiwillig. Wer gespendet hat, verlässt die Mail.

§3.2 93% Förderung

§ 3.2.1 Jeder darf seine LG in die 93%-Förderung einstellen, unabhängig davon, ob die eigene Arche bereits diesen Bonus auswirft. Für Gildies mit einer Arche unter Stufe 80 gilt §3.2.9 nicht.

§ 3.2.2 In der 993%-Förderung werden alle Plätze aller LG gleich gefördert. Es gibt keine „Sonderpreise“ für besonders beliebte BP (in der Regel nagelneue LG). Jeder Platz eines LG wird für den FP-Bonus + 93% angeboten, dieser Preis ist auch zu zahlen, unabhängig von dem eigenen Arche-Bonus. Ein Platz, der nur Blaupausen (BP) als Belohnung gibt, wird für 1 FP angeboten.

§ 3.2.3 Ein in der 93%-Förderung eingestelltes LG ist innerhalb von 24h zu leveln. Dauert es absehbar länger, so ist darauf durch den Zusatz „> 24h“ hinzuweisen. Länger als 7 Tage darf kein Gebäude aus der 93%-Förderung zum Leveln brauchen.

§ 3.2.4 Wird ein LG in die 93%-Förderung eingestellt, so kommt es immer an das Ende der bestehenden Liste. Dabei ist darauf zu achten, dass alle aktuellen Angebote auch mitkopiert werden.

§ 3.2.5 Die Schreibweise in der 93%-Förderung folgt dem Format:
Name LG P5(x) P4(x) P3(x) P2(x) P(1) [ggf. >24h]

§ 3.2.6 Plätze werden immer von rechts nach links eingenommen, es ist z. B. nicht erlaubt, P2 einzunehmen, bevor P1 belegt ist. Reservieren ist möglich, die Ausschreibung ist dann wie folgt zu ändern:

Name LG P5(x) P4(x) P3(x) P2(x, Name des Interessenten) P(1) [ggf. >24h]

Ein Platz darf nur solange reserviert werden, wie man auch online ist. Wer offline geht, muss Reservierungen stornieren, um die Förderung nicht zu blockieren.

§ 3.2.7 Plätze werden zuerst angesagt bzw. ausgetragen, dann wird sich vergewissert, ob keine doppelte Ansage vorhanden ist. Erst wenn man sich sicher ist, dass man den Gewünschten Platz auch hat, darf eingezahlt werden. Melden sich 2 Gildies für den gleichen Platz bekommt ihn derjenige, der zuerst gepostet hat.

§ 3.2.8 Werden ungesicherte Plätze in der 93%-Förderung angeboten (in der Regel der Fall, wenn die eigene Ernte zum Leveln verwendet werden soll, meist zu erkennen daran, dass mehrere Plätze gleichzeitig angeboten werden) bedarf dies keiner besonderen Kennzeichnung. Der LG-Besitzer muss allerdings für eventuell durch Sniper (in ein LG einspringende Fremde zum Zweck des Klauens von FP oder seltener auch BP) verursachte Schäden aufkommen.

§ 3.2.9 Wer in der 93%-Förderung eigene LG anbietet, muss auch Plätze anderer Gildies fördern. Anbieten und nehmen sollten sich dabei etwa in der Waage halten. Wer fördert, muss nicht zwingend auch anbieten, beachte aber §1.4.

§3.3 96%-Plus-Förderung

§ 3.3.1 Jeder darf seine Gildengüter-LG (aktuell sind das die Arche, das Observatorium, das Atomium, der KI-Kern und das Saturn VI Gate HYDRA) in die 96%-plus-Förderung einstellen, unabhängig davon, auf welchem Level die eigene Arche ist. Gefördert werden alle Plätze (1 bis 5).

§ 3.3.2 Die Förderung (ab Archelevel 140 +) mit vollem Mäzenenbonus ist freiwillig, aber jeder, der in dieser Förderung mithilft, zahlt seinen vollen Bonus ein, d.h. niemand macht hier Gewinn.

§ 3.3.3 Die Absicherung der Plätze 1-5 ist erst vorzunehmen, wenn alle Plätze belegt sind, um eine Übersicherung zu vermeiden.

§ 3.3.4 Es muss mindestens mit 96% eingezahlt werden.

§ 3.3.5 Werden LG, die 96% plus förderwürdig sind in der 93%-Förderung eingestellt, so besteht kein Anspruch auf die erhöhte Förderung.

§3.4 Förderpartnerschaften / FP-Tausch

§ 3.4.1 Förderpartnerschaften oder FP-Tausch sind der direkte Tausch von FP zwischen 2 Gildies außerhalb der sonstigen Förderungen. Sie sind so zu planen, dass bei gleicher Anzahl getauschter FP auch die Höhe der dadurch gewonnenen Bonigleich ist.

§ 3.4.2 Wird auf einen bestimmten Platz getauscht, so ist der LG-Besitzer immer dafür verantwortlich, dass der Tauschpartner auch den ausgemachten Platz (und damit den Bonus) bekommt.

§4 Handel

§ 4.1 Güterhandel im Handelschat folgen immer den Vorgaben des fairen Handels, d.h. es Werden keine Zeitalter übersprungen und für jedes Gut aus dem höheren Zeitalter sind 2 Güter des niedrigeren Zeitalters zu bezahlen, innerhalb des gleichen Zeitalters gilt 1:1.

Für Quests ist der Ringtausch-Chat zum Gütertausch zu nutzen. Auch hier gelten die Vorgaben für fairen Handel. Bitte Angebote als „Schnapszahl“ angeben um sie im globalen Handel abgrenzen zu können.

§ 4.2 Ein Handel entgegen den Bestimmungen §4.1 ist möglich, dieser ist dann jedoch eindeutig am Anfang und am Ende der Handelsangebote durch den Hinweis „ACHTUNG – Unfairer Handel“ zu kennzeichnen.

§ 4.3 Beim Handel mit Gütern für den Bau eines LG gegen FP sollte der Preis deutlich unterhalb des Preises für den Handel mit gildenfremden Spielern sein. Eine exakte Preisvorgabe gibt es nicht.

§5 Gildenexpedition

§ 5.1 Die Gildenexpedition wird immer für alle 5 Stufen freigeschaltet.

§ 5.2 Das Absolvieren der Stufe 4 (64 Begegnungen) ist für alle Gildies Pflicht. Alle 64 Begegnungen sind bis spätestens Montag 8:00 Uhr zu erledigen.

§ 5.3 Zum Erfüllen der Pflicht sind unfaire Handel erlaubt. Bei Urlaub oder anderen Abwesenheiten Siehe §2.1

§6 Gildengefechte

§ 6.1 Die Teilnahme an den Gildengefechten ist Pflicht. Die Mindestbeteiligung liegt bei 300 Punkten. Je nach Stärke des Gegners setzen wir die Beteiligung auf maximal 500 herauf. Dies kommunizieren wir aber im Vorfeld einer Runde, wenn klar ist, dass es anspruchsvoll wird. Also 300 immer und 500 nur, wenn der Bedarf besteht. Wir orientieren uns dabei ganz einfach an der Mitgliederaktivitätsliste vom Gefecht. Verhandlungen zählen doppelt, Kämpfe einfach. Jeder Gildie hat sich an die Vorgaben der Koordinatoren zu halten. Bei Aufrufen gilt die Verbindlichkeit:

Wer anwesend ist, hilft!

Zur Erinnerung: Seine Angriffskraft kann jeder, wenn nötig, mit einem Angriffstrank aus der Taverne und den Getränken aus dem Inventar boosten. Jeder kann sich in der Abwesenheitsliste abmelden, wenn er/sie weiß, dass die Anforderungen in der Woche nicht zu schaffen sind.

§ 6.2 Ingame-Chat und Discord. Wir nutzen Discord (DC), um Gildies über Ziele in Kenntnis zu setzen. Eine Pflicht zur Nutzung von DC besteht nicht, dennoch sollte sich jeder einen Discord-Account einrichten. DC kann auf dem Handy/Tablet/PC genutzt werden. Bitte gebt euren DCNutzernamen dem Rat zur Kenntnis um eine Einladung zu erhalten.

An die Vorgaben im Chat hat sich jeder zwingend zu halten. Angriffsziele werden in DC unter „-kampfansagen-gg-“ sowie Ingame unter „GG-Ansagen“ rechtzeitig bekannt gegeben. Bei einem Bündnis ist den Anweisungen der Koordinatoren folge zu leisten.

Vorgaben für die GG sind:

Bündnispartner, die nicht angegriffen werden dürfen,
Sektoren, die als Nächstes erobert werden sollen oder
Sektoren, die nur bis zu einem bestimmten Punktestand (z.B. bis 140) angegriffen werden dürfen.

§ 6.3 Alle Sektoren sind grundsätzlich nur zu stellen (z.B. 210 oder 220 Punkte). Erorbert werden darf nur, wenn:

  • es sich beim Kampf um ein Race handelt
  • es von vornherein direkt angesagt wurde oder
  • der Verlust durch Abschneiden / Eroberung durch eine andere Gilde droht

Jeder Gildie ist angehalten, bei Bedarf zu handeln.

§ 6.4 Alle Gildies setzen in den Einstellungen (Optionen) unter „Spieleinstellungen“ – „Bestätigungsfenster“ den Haken bei „Kämpfen auf mit Ignorieren markierten Sektoren in den Gefechten“. Die Einstellung hilft, unbeabsichtigtes Erobern zu verhindern.

§ 6.5 Können auf einem Sektor Gebäude (in der Regel für mehr Siegpunkte oder wenn zum kämpfen dringend erforderlich) mit Diamanten beschleunigt werden, so wird der Sektor mit dem Fadenkreuz markiert.

Wir spielen zwar auf Sieg, aber nicht mehr auf Punkte. Punkte machen wir nur noch, wenn wir das zum Sieg brauchen und nur dann beschleunigen wir auch mit Diamanten. Wir bauen nur die Türme, die wir brauchen um überall auf nur 20% Zermürbung zu kommen oder die für uns am günstigsten sind, d.h. wo wir die meisten Güter in der Kasse haben.

Für den Bau gilt die Gütergrenze von 250.000 je Gut, haben wir weniger, dürfen diese Güter nicht ausgegeben werden. In erster Linie werden nur die 3 Versionen der Kasernen gebaut, bzw. Gildengefechtsstände dann, wenn sie für unsere Kasse günstiger sind. Wenn Fragen auftreten, bitte fragen.

§7 GvG

Wird abgeschafft, bzw. durch GVG-Nachfolger ersetzt

§8 Gildenrat

§ 8.1 Der Gildenrat setzt sich aus 2 Gildenleitern und weiteren Räten zusammen, deren Anzahl sich nach den zu bewältigenden Aufgaben richtet.

§ 8.2 Über neue Ratsmitglieder stimmt der Rat ab, Vorschläge darf jeder Gildie unterbreiten.

§ 8.3 Der Rat entscheidet immer mit Mehrheit innerhalb von 24 Stunden. Im Falle eines Patts entscheiden die Gildenleiter. Kann auch unter diesen beiden keine Einigung erzielt werden, gilt der zur Abstimmung stehende Punkt als abgelehnt und ist in geänderter, kompromissfähiger Form neu zu verhandeln.

§ 8.4 Temporäre Anpassungen obliegen der Gildenleitung. Die Änderung der Gildenregeln bedarf eine 2/3 Mehrheit des Rates.

Der Gute Rat, 13.11.2022